VEREINBARUNG
ÜBER GEMEINSAME MASSNAHMEN ZUR VORÜBERGEHENDEN GRUNDVERSORGUNG FÜR HILFS- UND SCHUTZBEDÜRFTIGE FREMDE (ASYLWERBER, ASYLBERECHTIGTE, VERTRIEBENE UND ANDERE AUS RECHTLICHEN ODER FAKTISCHEN GRÜNDEN NICHT ABSCHIEBBARE MENSCHEN) IN ÖSTERREICH (GRUNDVERSORGUNGSVEREINBARUNG)
Jeweilige Fassungen
LGBl.
Nr.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Zeitpunkt
des Außerkrafttretens
GP
Auszug aus dem
WORTPROTOKOLL
der Sitzung, in der die betreffende Norm beschlossen worden ist
VEREINBARUNG
zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung
ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung